Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.04.2013 - 2 Ws 181/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55473
OLG Dresden, 23.04.2013 - 2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,55473)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.04.2013 - 2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,55473)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. April 2013 - 2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,55473)
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. April 2013 (2 Ws 181/13) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Er wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

    Mit seiner am 6. Mai 2013 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. April 2013 (2 Ws 181/13), mit dem seine Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Dresden vom 4. März 2013 (5 KLs 395 Js 2/10) als unbegründet verworfen wurde.

    b) Mit Beschluss vom 23. April 2013 (2 Ws 181/13) hat das Oberlandesgericht Dresden die Beschwerde als unbegründet verworfen.

    1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. April 2013 (2 Ws 181/13) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. a) Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf garantiert die Freiheit der Person.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2013 - III-2 Ws 181/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9470
OLG Köln, 08.04.2013 - III-2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,9470)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2013 - III-2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,9470)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2013 - III-2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,9470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme missbräuchlicher Geltendmachung von Verfahrensrechten i.R.d. § 119a StPO; Anforderungen an die Zulässigkeit der Überlassung einer Topfpflanze während der Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119a
    Vollzug der Untersuchungshaft; Überlassung einer Topfpflanze; Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11

    Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2013 - 2 Ws 181/13
    Darunter fallen Disziplinarmaßnahmen gegen den Gefangenen, aber auch sonstige Beschränkungen, u.a. bei der Einbringung von Gegenständen (wie hier bei der Überlassung einer Topfpflanze).Gegen die gerichtliche Entscheidung nach § 119a Abs. 3 StPO ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO gegeben (Oberlandesgericht Stuttgart, NStZ 2011, 709), so dass die Beschwerde statthaft und auch sonst hinsichtlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen unbedenklich ist.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14

    Untersuchungshaft: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Ablehnung einer vom

    Mit dem Rechtsbehelf nach § 119a Abs. 1 Satz 1 StPO kann auch die Ablehnung einer vom Untersuchungsgefangenen begehrten Regelung oder Maßnahme durch die Vollzugsanstalt zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 184; OLG Köln, NStZ-RR 2013, 285; Schultheis in KK-StPO, 7. Aufl., § 119a Rdn. 9; Wankel in KMR (Stand: Juli 2011), § 119a Rdn. 1; Herrmann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, § 119a Rdn. 11; Wiesneth, Die Untersuchungshaft, 2010, Rdn. 393; a.A. Grube, StV 2013, 534, 537; Paeffgen im SK-StPO, 4. Aufl., § 119a Rdn. 18a).
  • BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22

    Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Maßgebend für diese Beurteilung sind der Antrag, die Antragsbegründung und die Umstände des Einzelfalles (vgl. OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 10 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 1 Ws 606/09 - BeckRS 2015, 16214; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2013 - III-2 Ws 181/13 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 Ws 130/18 Vollz -, juris Rn. 7 f.; Arloth/Krä a.a.O., § 109 StVollzG Rn. 4 m.w.N.).
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